Elternbeiträge ab 01. September 2024
Als Maßnahme der finanziellen Entlastung hat der Freistaat Bayern den Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet. Kinder ab 3 Jahren (Stichtag - Kalenderjahr), erhalten seit 01.04.2019 100 € Zuschuss zum Elternbeitrag.
Betreuungszeit Regelkind
- 3 - 4 Std. 172,00 €
- 4 - 5 Std. 190,00 €
- 5 - 6 Std. 209,00 €
- 6 - 7 Std. 228,00 €
- 7 - 8 Std. 247,00 €
- 8 - 9 Std. 266,00 €
- 9 - 10 Std. 285,00 €
Krippe/Kind unter 3 Jahren
- 3-4 Std. 259,00 €
- 4-5 Std. 285,00 €
- 5-6 Std. 313,50 €
- 6-7 Std. 342,00 €
- 7-8 Std. 370,50 €
- 8-9 Std. 399,00 €
- 9-10 Std. 427,50 €
Spielgeld 10,00 € pro Monat, pro Kind.
Ab 01.09.2025 wird eine Anmeldegebühr von 80,-€ erhoben, diese Gebühr wird bei Betreuungs-Platz- Antritt erstattet.
Bei den obengenannten Grundbeiträgen ist der Beitragszuschuss noch nicht abgezogen. d.h. Das Betreuungsangebot im Kindergarten, ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal 100,-€ pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert.
Informationen zu Regelungen der Beitragsentlastung erhalten Sie im Kindertagesstätte.
Änderungen vorbehalten